Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Beratungs- und Coaching-Angebot von Tamar Jenny (im Folgenden auch «Beraterin» oder «ich» genannt), und der Klientin / dem Klienten als Behandlungsvertrag, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient / die Klientin das generelle Beratungs- und Coaching-Angebot vor Ort, online oder an einem Ort gemäss Absprache in Anspruch nimmt, oder sich zum Zweck von Beratung / Coaching an mich wendet und eine Terminvereinbarung stattfindet.
  3. Als Klient:in meines Beratungs- und Coachingangebotes können Sie eine Systemische Einzel-, Paar- oder Familienberatung / -coaching in Anspruch nehmen.
  4. Eine Beratung / ein Coaching ersetzt nicht eine gründliche
    körperliche Untersuchung und Behandlung durch eine:n Arzt / Ärztin oder eine Therapie durch ein:e Psychotherapeut:in. Mit Beginn des Beratungs- / Coachingprozesses wird davon ausgegangen, dass keine Erkrankungen oder medizinische Gründe vorliegen, welche die Geschäftsfähigkeit beeinträchtigen oder der Beratung / dem Coaching entgegenstehen. Die Beraterin prüft nicht den medizinischen Gesundheitszustand.
  5. Sie sind bei Beschwerden mit Krankheitswert ausdrücklich aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes / einer Ärztin zu begeben oder bei diagnostizierten klinischen Störungen ein:e Psychotherapeut:in oder Psychiater:in aufzusuchen.
  6. Die Beratung / das Coaching bei mir enthebt Sie nicht davon, die volle Verantwortung für Ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Bei möglichen Störungen verpflichten Sie sich hiermit, mich darüber zeitnah zu informieren.

§ 2 Ziele der Beratung / des Coachings und Beratungs- / Coachingerfolg

Das Ziel der systemischen Beratungen ist die Initiierung von Veränderungsprozessen. Zu Beginn des Beratungsprozesses legen die teilnehmenden Personen ihre Beratungsanliegen, Beratungsziele, die Indikatoren für die Zielerreichung fest und schliessen miteinander einen Kontrakt über die Inhalte und Ziele des Beratungsprozesses. Gegebenenfalls werden im Verlauf des Beratungsprozesses weitere Ziele aufgenommen oder die formulierten Beratungsziele entsprechend der Lebenssituation und den jeweiligen Bedürfnissen angepasst. Die Zielerreichung und die Prozessqualität werden regelmässig evaluiert.

Ich kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass möglichst bald ein Beratungs- / Coachingerfolg eintritt.

§ 3 Honorar und Bezahlung

  1. Die Systemische Beratung / das Systemische Coaching kann nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden.
  2. In der Regel gelten die auf meiner Homepage festgelegten aktuellen Honorarsätze. Ich berechne den Stundensatz auf der Basis der tatsächlich angefallenen Zeit.
  3. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen per Banküberweisung zu begleichen. Sind auf meiner Homepage keine anderen Honorare festgelegt, gelten folgende Tarife:
    – Einzelberatung: 160.- CHF für 50 – 60 Minuten
    – Paar- und Familienberatung: 210.- CHF für 80 – 90 Minuten

§ 4 Termine und Ausfallhonorar

Mit der Vereinbarung eines Termins in meinem Beratungsraum gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein.

Abmeldemodalitäten und Ausfallhonorare:

  • Nehmen Sie den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars fällig.
  • Diese Zahlungsverpflichtung entfällt vollständig, wenn der Termin mindestens 48 Stunden zuvor abgesagt wurde.
  • Bei einer Absage zwischen 24 – 48 Stunden vorher, wird ein Unkostenbeitrag von 25.- CHF verrechnet.

§ 5 Behandlungsdauer und Kündigung

  1. Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartner:innen im Erstgespräch
    und nachfolgend in beiderseitigem Einvernehmen mündlich vereinbart.
  2. Der Behandlungsvertrag endet, wenn sich Klient:in oder Beraterin dafür entscheiden.
  3. Ich bin berechtigt, den Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn ich aufgrund meiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die mich in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt mein Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive der effektiv stattgefundenen Beratungen / Coachings, erhalten.

§ 6 Schweigepflicht

  1. Ich unterliege der Schweigepflicht nach § 321 StGB / Artikel 27 GesG.
  2. Klient:innendaten behandle ich grundsätzlich vertraulich und erteile bezüglich der Beratung / des Coachings sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten / der Klientin Auskünfte nur mit
    ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten / der Klientin.
  3. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten / der Klientin liegt und eine mündliche Zustimmung der Schweigepflichtentbindung durch den Klienten / die Klientin erfolgt ist.
  4. Für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger muss ich von dieser Schweigepflicht schriftlich durch den Klienten / die Klientin entbunden werden.
  5. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmasslichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter. Die Schweigepflicht ist ebenfalls ausgesetzt, wenn ich aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet bin – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen, wie bspw. Infektionskrankheiten – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung. Im Falle einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung (namentlich Gefahr für Leib und Leben), der Gefährdung des Kindeswohls oder Erwachsenenschutz oder wenn bei minderjährigen Personen Kosten durch Drittpersonen anfallen, ist die Schweigepflicht ebenfalls aufgehoben.

§ 7 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Eine vertrauensvolle Basis ist für die beraterische Arbeit unerlässlich, Zweifel hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.